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Pflichtteil

Der gesetzlich geschützte Erbteil, der durch Verfügungen des Erblassers nicht vollständig beseitigt werden kann.

Was bedeutet dieser Begriff?

Der gesetzlich geschützte Erbteil, der durch Verfügungen des Erblassers nicht vollständig beseitigt werden kann.

Wo taucht er in der Praxis auf?

Der Pflichtteil ist zentral bei Testamenten, Schenkungen, Vermögensübertragungen und Herabsetzungsklagen.

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