Was bedeutet dieser Begriff?
Die Erklärung eines Erben, die Erbschaft samt Rechten und Schulden nach gesetzlichem Verfahren auszuschlagen.
Die Erklärung eines Erben, die Erbschaft samt Rechten und Schulden nach gesetzlichem Verfahren auszuschlagen.
Die Erklärung eines Erben, die Erbschaft samt Rechten und Schulden nach gesetzlichem Verfahren auszuschlagen.
Die Ausschlagung ist besonders bei überschuldetem Nachlass, Nachlassschulden und Fristenrisiken relevant.