Was bedeutet dieser Begriff?
Die Verpflichtung des Bürgen, unter bestimmten Voraussetzungen für die Schuld des Hauptschuldners einzustehen.
Die Verpflichtung des Bürgen, unter bestimmten Voraussetzungen für die Schuld des Hauptschuldners einzustehen.
Die Verpflichtung des Bürgen, unter bestimmten Voraussetzungen für die Schuld des Hauptschuldners einzustehen.
Formvorschriften, Ehegattenzustimmung und Haftungsgrenzen sind in der Praxis entscheidend.