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Bürgschaft

Die Verpflichtung des Bürgen, unter bestimmten Voraussetzungen für die Schuld des Hauptschuldners einzustehen.

Was bedeutet dieser Begriff?

Die Verpflichtung des Bürgen, unter bestimmten Voraussetzungen für die Schuld des Hauptschuldners einzustehen.

Wo taucht er in der Praxis auf?

Formvorschriften, Ehegattenzustimmung und Haftungsgrenzen sind in der Praxis entscheidend.

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