Was bedeutet dieser Begriff?
Die Übertragung eines Vermögenswerts auf eine andere Person durch Erbgang oder Rechtsgeschäft.
Die Übertragung eines Vermögenswerts auf eine andere Person durch Erbgang oder Rechtsgeschäft.
Die Übertragung eines Vermögenswerts auf eine andere Person durch Erbgang oder Rechtsgeschäft.
Wird häufig bei Erbgang, Grundbuchübertragung und Nachlassverfahren verwendet.