Was bedeutet dieser Begriff?
Ein Geschäft, das nicht dem wirklichen Willen der Parteien entspricht und Dritte täuschen soll.
Ein Geschäft, das nicht dem wirklichen Willen der Parteien entspricht und Dritte täuschen soll.
Ein Geschäft, das nicht dem wirklichen Willen der Parteien entspricht und Dritte täuschen soll.
Scheingeschäftsfragen tauchen häufig bei Grundbuch-, Forderungs- und Vermögensverschiebungsstreitigkeiten auf.