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Scheingeschäft

Ein Geschäft, das nicht dem wirklichen Willen der Parteien entspricht und Dritte täuschen soll.

Was bedeutet dieser Begriff?

Ein Geschäft, das nicht dem wirklichen Willen der Parteien entspricht und Dritte täuschen soll.

Wo taucht er in der Praxis auf?

Scheingeschäftsfragen tauchen häufig bei Grundbuch-, Forderungs- und Vermögensverschiebungsstreitigkeiten auf.

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