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Start-up-Recht

Unsere Start-up-Praxis umfasst Gesellschaftsgründung, Finanzierungsrunden, Gesellschafterstruktur, Mitarbeiter- und Beraterverträge sowie den Schutz immaterieller Werte. Wir reduzieren frühe rechtliche Risiken und schaffen eine tragfähige Basis für Wachstum.

Überblick

Wir schaffen für Start-ups von Beginn an den passenden rechtlichen Rahmen für Gründung, Investment, Partnerschaften und Wachstum.

Leistungsumfang
01

Gründung und Strukturierung von Gründer- und Gesellschafterverhältnissen

02

Investmentverträge, Anteilsübertragungen und Finanzierungsrunden

03

Vertragliche Gestaltung von Gründer-, Mitarbeiter- und Beraterbeziehungen

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